Die Verwendung von Einmalhandschuhen in der Medizin unterliegt diversen Normen und Regularien. Eine dieser Normen ist die EN 455. Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Merkmale
Einmalhandschuhe für den Einsatz in der Medizin müssen folgende Anforderungen erfüllen:
Dieser erste Teil der EN 455 definiert die Kriterien zur Bestimmung der Dichtheit von Einmalhandschuhen.
Im Rahmen dieser Prüfung werden 1000ml Wasser mit einer definierten Temperatur für bis zu 3 Minuten in den Handschuh geschüttet.
Sobald dieser vollständig gefüllt ist, wird in zwei Phasen ein Wasseraustritt geprüft. Diese Prüfungen erfolgen unmittelbar nach Befüllung und ein zweites Mal binnen 3 Minuten nach Befüllung.
In Folge dessen wir der AQL-Wert (Accepted Quality Level) bestimmt. Dieser AQL muss für medizinische Einweghandschuhe 1,5 oder besser betragen.
Dieser Teil definiert die grundlegenden Eigenschaften wie Maße, Reissfestigkeit und Kennzeichnung. Die Prüfung erfolgt durch einer Probennahme von mindestens 13 Handschuhen je Charge.
Die Maße von Einmalhandschuhen unterscheiden sich sowohl nach Größe als auch dem Einsatzzweck als unsterilen Untersuchungshandschuhen oder sterilen Operationshandschuhen.
Dabei werden Untersuchungshandschuhe in den Größen XS, S, M, L, und XL angegeben.
Dagegen werden Operationshandschuhe numerisch in den Größen von 5 bis 9,5 angegeben.
Die Messung der Abmaße erfolgt dabei immer im ungedehnten Zustand. Dabei wird die Länge eines Handschuhs vom unteren Rand bis zur Spitze des Mittelfingers definiert. Die Breite wird in der Mitte des Daumens gemessen.
Die EN 455-2 definiert für Untersuchungshandschuhe eine Reißfestigkeit von mindestens 6,0N und bei Operationshandschuhen von mindestens 9,0N.
Infinitymed Nitril Untersuchungshandschuhe weisen z.:B. eine Reissfestigkeit von mehr als 20,0N auf und übertreffen damit die Norm um ein Vielfaches.
Die Prüfung der Reissfestigkeit erfolgt auch hier in 2 Phasen. Die Prüfung der ersten Phase erfolgt bei Raumtemperatur, die zweite Prüfung erfolgt mit einem anderen Set bei 68-72°C.
Eine wesentliche Forderung der EN 455-2 ist die Kennzeichnung jedes Handschuhs und/oder Verpackung mit dem Herstellungsdatum gem ISO 15223-1 und EN 1041 versehen werden.