Eine der wichtigen Normen, die für unsere Nitril Handschuhe herangezogen wird ist die EN 374. Nachfolgend finden Sie wichtigsten Infos hierzu.
Die EN 374 ist die europäische Norm für Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikro-Organismen.
Dabei legt sie die grundlegenden Kriterien und Eigenschaften fest, die ein Einmalhandschuh erfüllen muss, um den Anwender gegen Chemikalien und/oder Mikroorganismen zu schützen. Dies umfasst neben spezifischen Produkteigenschaften auch Auszeichnungskriterien wie Warnhinweise und Piktogramme für eine einfache und rasche Zuordnung.
Bis zum Jahr 2016 bestand die EN 374 aus 4 Teilen und wurde danach auf 5 Teile erweitert. In der Folge ersetzte die EN 16523-1 die EN 374-1.
Schutzhandschuhe des Typ A wurden auf mind. 6 Prüfchemikalien getestet und der Prüfung auf Permeation mind. 30 Minuten widerstanden
Schutzhandschuhe des Typ B wurden auf mind. 3 Prüfchemikalien getestet und der Prüfung auf Permeation mind. 30 Minuten widerstanden
Schutzhandschuhe des Typ C wurden auf mind. 1 Prüfchemikalien getestet und der Prüfung auf Permeation mind. 30 Minuten widerstanden
Der erste Teil der EN 374 definiert die Begriffe und grundlegenden Leistungsanforderungen für den Schutz vor Chemikalien. Seit dem Jahr 2016 erfolgt die Deklaration und Darstellung mittels 3 Piktogrammen um die Zugehörigkeit zu den Klassen A, B und C zu kategorisieren. Die einzelnen Buchstaben unter den Piktogrammen nach Typ A oder B gibt an, mit welchen Prüfchemikalien die Permeation geprüft wurde.
Hierbei stehen 18 verschiedene Chemikalien zur Verfügung, welche mittels Kennbuchstaben unterhalb des Piktogramms angeführt werden.
Zusätzlich zu den Begriffsbestimmungen und grundlegenden Eigenschaften definiert die EN 374-1 auch, welche Warnhinweise in einer Benutzeranleitung vorhanden sein müssen
Der Teil 2 der EN 374 definiert die Widerstandsfähigkeit von Schutzhandschuhen gegen Penetration und die entsprechenden Prüfverfahren.
Im Rahmen einer standardisierten Prüfung wird eine Prüfung auf Leckage gegen Wasser und Luft durchgeführt und anhand dessen deren Dichtheit beurteilt. Bis zum Jahr 2016 wurde diese Beständigkeit noch mit einem gesonderten Piktogramm dargestellt. Dies ist in der neuen Fassung der EN 374-2 weggefallen.
Der vierte Teil der EN 374-4 behandelt die Frage, ob und wie sehr sich die mechanisch-physikalischen Eigenschaften eines Schutzhandschuhs mit Kontakt mir den angeführten Chemikalien verändern.
Diese Veränderung kann beispielweise die Elastizität, Reißfestigkeit oder mehr bedeuten. Im Zuge der Prüfung werden nicht nur Änderungen berücksichtigt, welche während des Kontakts mit der Chemikalie auftreten, sondern auch jene Änderungen, die auch nach dem direkten Kontakt bestehen bleiben.
Mit dieser Norm können Hersteller und Anwender besser beurteilen, ob und wie lange ein Schutzhandschuh für den Einsatz mit den gewünschten Chemikalien genutzt werden kann.
Der fünfte Teil der EN 374 definiert die Begriffe und Anforderungen für Schutzhandschuhe gegen Mikroorgansimen.
Dabei bezieht sich die detaillierte Prüfung auf die ISO 16604, mit welche mit einer Bakteriophage (Phi-X-174) die Prüfing durchgeführt wird.
Handschuhe, die dieses Prüfverfahren erfolgreich bestehen, können auch zum Schutz gegen Viren verwendet werden.
Die Darstellung erfolgt mit einem gesonderten Piktogramm und dem Schriftzug „VIRUS“
Der ursprünglich dritte Teil der EN 374 wurde im Jahr 2016 gestrichen und durch die EN 16523-1 ersetzt.
Diese betrachtet den Widerstand von Handschuhen gegen die Permeation von Chemikalien. Die Änderungen im Bezug gegenüber der EN 374-3 umfassen zb: