Die Verordnung regelt die grundlegenden Anforderungen, Begriffe und Regularien, welche erfüllt werden müssen, um Gegenstände und Materialien für den Kontakt mit Lebensmitteln sicher zu machen. Die Einhaltung der Verordnung 1935/2004 bildet die Grundlage für eine ordnungsgemäße CE Konformitätserkärung
Sämtliche Materialien und Gegenstände sind nach guter Herstellungspraxis (GMP) so herzustellen, dass sie unter normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Bestandteile auf Lebensmittel abgeben, die geeignet sind:
Die Verordnung regelt ferner, wie spezielle Gruppen von Gegenständen wie z.B: recycelte Materialien oder Kombinationen erlassen werden können.
Dazu zählt unter anderem:
Unbeschadet der etwaigen Einzelmaßnahmen sind Materialien und Gegenstände (wie z.b: Handschuhe), wenn sie in den Verkehr gebracht werden, unter anderem wie folgt zu kennzeichnen:
Weiters definiert die Verordnung wichtige Punkte wie Zugang der Öffentlichkeit, Vertraulichkeit, Ausschussverfahren, Schutzverfahren, Sanktionen und Übergangsregelungen.
Speziell für Handschuhe sind Einzelmassnahmen wie die 10/2011 für Kunststoffe oder auch die AP (4) 2004 für Gummi sowie die Verordnung 2023/2006 für die gute Herstellungspraxis GMP.
Verweise:
Originaltext Verordnung 1935/2004: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/ALL/?uri=CELEX%3A32004R1935
Originaltext Verordnung (EU) 10/2011: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A32011R0010
Originaltext Verordnung GMP 2023/2006: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32006R2023